{"id":2443,"date":"2020-04-30T21:08:03","date_gmt":"2020-04-30T19:08:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.openscience.or.at\/hungryforscienceblog\/?p=2443"},"modified":"2020-08-12T11:23:14","modified_gmt":"2020-08-12T09:23:14","slug":"gibt-es-normen-fuer-die-kruemmung-von-bananen-und-gurken","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.openscience.or.at\/hungryforscienceblog\/gibt-es-normen-fuer-die-kruemmung-von-bananen-und-gurken\/","title":{"rendered":"Gibt es Normen f\u00fcr die Kr\u00fcmmung von Bananen und Gurken?"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u201eGurkenverordnung\u201c und \u201eEurobananen\u201c sind vielen von uns als Negativ-Beispiele f\u00fcr den Regelungswahn der EU bei Obst und Gem\u00fcse ein Begriff. Welche Bestimmungen gelten aktuell f\u00fcr Obst und Gem\u00fcse in \u00d6sterreich, damit diese in den Handel gelangen d\u00fcrfen? Und welche Projekte wirken dem Entsorgen von nicht normgerechtem Obst und Gem\u00fcse entgegen? Die bESSERwisser haben recherchiert.<\/strong><\/p>\n<h2>Gurken- und Bananenverordnung der EU<\/h2>\n<p>F\u00fcr viele wurden die Gurken- und Bananenverordnung der EU zum Sinnbild f\u00fcr \u00fcbertriebene B\u00fcrokratie und Regelungswahn der Europ\u00e4ischen Staatengemeinschaft. Lange Zeit wurden diese Reglementierungen von vielen EU-Kritikern, aber auch von zahlreichen Kabarettisten aufgegriffen.<\/p>\n<p><strong>Die Gurkenverordnung<\/strong> wurde als \u201eVerordnung (EWG) Nr. 1677\/88 der Kommission vom 15. Juni 1988 zur Festsetzung von Qualit\u00e4tsnormen f\u00fcr Gurken\u201c eingef\u00fchrt und war ab dem 1. Januar 1989 anwendbar. Sie schrieb unter anderem vor, dass Gurken einer bestimmten Handelsklasse eine maximale Kr\u00fcmmung von zehn Millimetern auf zehn Zentimetern L\u00e4nge aufweisen d\u00fcrfen und erlangte daher auch bald als Gurkenkr\u00fcmmungsverordnung Ber\u00fchmtheit. Obwohl die Verordnung 2009 au\u00dfer Kraft gesetzt wurde, halten wichtige Gro\u00dfh\u00e4ndler weiterhin daran fest.<\/p>\n<p><strong>Die Bananenverordnung<\/strong> der EU wurde als \u201eVerordnung (EG) Nr. 2257\/94 der Kommission vom 16. September 1994 zur Festsetzung von Qualit\u00e4tsnormen f\u00fcr Bananen\u201c ver\u00f6ffentlicht und findet seit dem 1. Januar 1995 Anwendung. Sie besagt unter anderem, dass Bananen, die in die EU importiert, sowie innerhalb der EU produziert werden eine L\u00e4nge von mindestens 14 Zentimetern und eine Dicke von mindestens 27 Millimetern besitzen m\u00fcssen. Ein Kr\u00fcmmungsgrad f\u00fcr Bananen wird hier jedoch \u2013 entgegen vieler Behauptungen \u2013 nicht festgelegt.<\/p>\n<h2>Allgemeine Normen f\u00fcr Obst und Gem\u00fcse<\/h2>\n<p>Gesetzliche Vorgaben gelten nicht nur f\u00fcr Gurken und Bananen. Alles Obst und Gem\u00fcse muss bestimmte Kriterien erf\u00fcllen, um auf den Markt kommen zu d\u00fcrfen. Normen befassen sich mit Anforderungen zu Qualit\u00e4t, Kennzeichnung und Aufmachung. Dazu z\u00e4hlen elementare Mindesteigenschaften wie ein einwandfreier Zustand, also dass das Obst oder Gem\u00fcse gesund oder ganz ist, sowie dass Gr\u00f6\u00dfe und F\u00e4rbung den vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Neben diesen \u00e4u\u00dferen, schnell \u00fcberpr\u00fcfbaren Merkmalen muss auch das Herkunftsland angeben werden.<\/p>\n<div class=\"highlight\">\n<p>Spezielle Vermarktungsnormen gelten f\u00fcr \u00c4pfel, Birnen, Erdbeeren, Gem\u00fcsepaprika, Kiwis, Pfirsiche und Nektarinen, Salate, Tafeltrauben, Tomaten sowie die Zitrusfr\u00fcchte Orangen, Mandarinen und Zitronen. Hier wird in drei Klassen eingeteilt:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>In der Extra Klasse<\/strong> muss es Obst und Gem\u00fcse von h\u00f6chster Qualit\u00e4t sein. So muss zum Beispiel ein Apfel der Extraklasse einen bestimmten Rotanteil aufweisen, eine Mindestgr\u00f6\u00dfe darf nicht unter- und eine Maximalgr\u00f6\u00dfe nicht \u00fcberschritten werden. Die sortentypische Form und ein unverletzter Stiel sind ebenfalls Grundvoraussetzung.<\/li>\n<li><strong>Bei Klasse eins<\/strong> muss das Obst und Gem\u00fcse von \u201eguter Qualit\u00e4t\u201c sein, was bedeutet, dass ein Apfel kleinere M\u00e4ngel wie leichte Farb- oder Formfehler haben darf.<\/li>\n<li><strong>Obst und Gem\u00fcse der Klasse zwei<\/strong> muss definierten Mindesteigenschaften entsprechen. In dieser Klasse d\u00fcrfen auch kleine Druckstellen vorhanden sein. Gewicht, Gr\u00f6\u00dfe und Form sind hier ebenfalls definiert. Ein Millimeter Durchmesser mehr oder weniger kann schon ausreichen, dass das Schicksal einwandfreier Ware besiegelt wird, und sie nicht in den Handel darf. Damit \u00c4pfel \u00fcberhaupt im Supermarkt verkauft werden d\u00fcrfen, m\u00fcssen sie laut EU-Verordnung mindestens 90 Gramm wiegen, oder einen Durchmesser von 60 Millimetern vorweisen.<\/li>\n<\/ul>\n<\/div>\n<h2>Vorreiterrolle der Schweiz<\/h2>\n<p>In der Schweiz initiierte die Handelskette Coop im Jahr 2013 unter dem Namen \u201e\u00dcnique\u201c den ersten Verkauf von Obst mit optischen M\u00e4ngeln. Walliser Marillen, denen der Hagel im Juli zugesetzt hatte, und wo ein Viertel der Ernte besch\u00e4digt war, konnten so verkauft werden.<\/p>\n<p>Der Handel in \u00d6sterreich nahm sich das Schweizer Modell zum Vorbild und zog nach. Seit 2.10.2013 gibt es auch im \u00f6sterreichischen Handel Obst und Gem\u00fcse mit eigenwilligem Aussehen. Unter dem Namen \u201eWunderlinge\u201c setzt die Rewe Group \u2013 Billa, Merkur, Adeg \u2013 damit ein Zeichen gegen die vieldiskutierte Lebensmittelverschwendung. \u00a0Seit 2015 ist auch Penny mit dabei.<\/p>\n<h2>Wunderlinge &#8211; nicht NORMal<\/h2>\n<p>\u201eWunderlinge\u201c, das ist heimisches Obst und Gem\u00fcse, einwandfrei in Geschmack und Qualit\u00e4t, angeboten zu einem g\u00fcnstigeren Preis aufgrund weniger gef\u00e4lligen Aussehens. Seit dem Start gibt es \u00c4pfel, Karotten oder Erd\u00e4pfeln in Formen, die es normalerweise nicht in den Handel schaffen. Kleine, leicht deformierte \u00c4pfel, gekr\u00fcmmte Karotten, oder Erd\u00e4pfel, herzf\u00f6rmig statt oval. Jedes Obst oder Gem\u00fcse, das nicht der klassischen Form entsprach, wurde bis dahin entweder am Feld liegen gelassen, Tieren verf\u00fcttert, oder mehrere Tausende Kilometer weit transportiert, um noch verkauft werden zu k\u00f6nnen. Auf diese Art wurden \u00fcber 30% der Obst- und Gem\u00fcseernte aussortiert. Damit diese Verschwendung eingeschr\u00e4nkt wird, und man eine h\u00f6here Effizienz in der gesamten Produktionskette erreicht, wurden zahlreiche Initiativen ins Leben gerufen.<\/p>\n<h2>Andere Projekte gegen die Wegwerfkultur<\/h2>\n<ul>\n<li>Seit 2018 gibt es bei Hofer unter dem Namen \u201eKrumme Dinger\u201c auch Obst und Gem\u00fcse mit Sch\u00f6nheitsfehlern zu kaufen. Dabei werden saisonale Zucchini, Gurken oder Paprika in Bioqualit\u00e4t verkauft, die ihren Kollegen mit \u201eModelma\u00dfen\u201c im Geschmack nicht nachstehen, und von den Konsumenten gerne gekauft werden.<\/li>\n<li>Die Wiener Universit\u00e4t f\u00fcr Bodenkultur sucht bei der \u201eNachernte\u201c Anfang Herbst Freiwillige, die Gem\u00fcse und Fr\u00fcchte aufsammeln, die liegengeblieben sind, weil sie zu klein, zu gro\u00df, zu wenig gef\u00e4rbt sind. Drei Prozent des Ertrages bleiben auf den Feldern liegen. Was nach nicht viel klingt, macht durch die Gr\u00f6\u00dfe der Felder einige Tonnen Obst und Gem\u00fcse aus. Mithilfe dieser Initiative, k\u00f6nnen mehrere 100 Kilogramm Ernte gerettet werden, die dann an BiowirtInnen und das Wiener Hilfswerk weitergegeben werden. Ziel ist der Aufbau eines Nacherntenetzwerks in \u00d6sterreich.<\/li>\n<li>In Tirol gibt es seit Fr\u00fchjahr 2018 die \u201eKarakter\u201c Ernte. Das ist ein Zusammenschluss produzierender und weiterverarbeitender Betriebe, die sich dem nicht genutzten Anteil der regionalen Obst- und Gem\u00fcseernte annehmen, der nicht f\u00fcr die Supermarktnormen infrage kommt. Der Abnehmerkreis sind Gastronomiebetriebe, sowie Schul- und Betriebsk\u00fcchen, die sich entschlossen haben die gesamte Ernte zu verarbeiten.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Quellen:<\/strong><\/p>\n<p>https:\/\/www.bmnt.gv.at\/land\/produktion-maerkte\/vermarktungsnormen\/Obst_und_Gemuese.html<\/p>\n<p>https:\/\/www.lfl.bayern.de\/mam\/cms07\/publikationen\/daten\/schriftenreihe\/p_19816.pdf<\/p>\n<p>https:\/\/boku.ac.at\/oeffentlichkeitsarbeit\/themen\/presseaussendungen\/presseaussendungen-2018\/04092018-nachernten-verringert-ertragsverlust-und-vermeidet-abfall\/<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eGurkenverordnung\u201c und \u201eEurobananen\u201c sind vielen von uns als Negativ-Beispiele f\u00fcr den Regelungswahn der EU bei Obst und Gem\u00fcse ein Begriff. Welche Bestimmungen gelten aktuell f\u00fcr Obst und Gem\u00fcse in \u00d6sterreich, damit diese in den Handel gelangen d\u00fcrfen? 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