EuGH Urteil: CRISPR erzeugt gentechnisch veränderte Organismen

, Bild: Wikimedia Commons

Der Europäische Gerichtshof urteilte am 25.07.18, dass Organismen als gentechnisch veränderte Organismen gelten, die nach der Definition der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG durch klassische Mutagenese oder mittels neuer Züchtungstechniken wie CRISPR/Cas9 erzeugt wurden.

Außerdem fallen diese nicht unter die Mutagenese-Ausnahmeregelung, die für bisher angewendete Züchtungsverfahren wie ionisierender Bestrahlung oder chemikalischer Behandlung von Pflanzen beziehungsweise Samen gilt. Man kann also laut EuGH die Behandlung mit CRISPR nicht mit einer zufälligen Mutagenese gleichsetzen, nur weil man die Modifikation im Organismus nicht mehr nachweisen kann.

„Dies dürfte zur Folge haben, dass Pflanzen und daraus gewonnene Erzeugnisse in bestimmten Ländern außerhalb der EU dereguliert sind, in der EU jedoch eine Zulassung nach dem Gentechnikrecht benötigen.“, so die deutsche  Bundesministerin Klöckner. Dies wird zu einer Reihe neuer regulatorischer Herausforderungen in der Europäischen Union führen.

Mit diesem Urteil hat der Europäische Gerichtshof eine wichtige rechtliche Fragen zu den sogenannten neuen Züchtungstechniken geklärt. Viele europäische Fachpolitiker haben auf diese Klarstellung in einem der bedeutendsten Forschungsfelder gewartet, um nun weitere sachgerechte Schritte im Bereich der Züchtungstechnologien festlegen zu können. Befürworter der Genom-Editierungs Methode kritisieren das EuGH-Urteil, sie hätten sich mehr Differenziertheit in der Bewertung des Verfahrens bzw. Produktes gewünscht.

Quellen:

bmel.de: Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den neuen molekularbiologischen Züchtungstechniken. Abgerufen am 26.07.18

standard.at: Stimmen aus Wissenschaft, Umweltschutz und Politik zum Gentechnik-Urteil. Abgerufen am 26.07.18

 

EK, 26.07.2018